Schulordnung Gymnasium: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. Juli 2023, 10:02 Uhr
Schulordnung -> ergänzender Teil des Gymnasiums
Erstes und zweites Obergeschoss
Die Schülerinnen und Schüler verlassen in den großen Pausen komplett das 1. und 2. Obergeschoss. Zur Unfallverhütung dürfen keine Schülerinnen und Schüler in den Pausen die Treppen hochgehen. (Das gilt auch für solche Schülerinnen und Schüler, die aus Fachräumen kommen, diese können ihre Unterlagen nach dem Fachunterricht in den Regalen vor dem naturwissenschaftlichen Trakt deponieren.) Abgestellte Taschen und Jacken dürfen keine Fluchttüren oder Fluchtwege blockieren.
Die Klassen im 1. Obergeschoss benutzen das Treppenhaus Süd, die Klassen im 2. Obergeschoss das Treppenhaus Nord. Treppenhaus West (Verwaltungstrakt) wird von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht benutzt. Die Lehrer schicken alle Schülerinnen und Schüler aus den Klassenräumen und schließen diese ab. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen sich im 1. Stock an den Oberstufentischen aufhalten.
Erdgeschoss
Die Aula gilt aufgrund der Technik und der dort lagernden Musikinstrumente als Fachunterrichtsraum und darf nur unter Aufsicht betreten werden. Der Aufenthalt im und Durchgang durch den naturwissenschaftlichen Trakt ist nicht gestattet, hier befinden sich Fluchtwege. Der Kunsttrakt (Kunsträume und Räume 2,3) ist bis zur Tür vor der Bibliothek zu räumen.
Elektronische Geräte
Unabhängig von den folgenden Vorgaben kann der Einsatz von Smartphones und anderen elektronischen Geräten im Unterricht durch die Lehrkraft für konkrete Unterrichtszwecke stets erlaubt werden. Das Mitbringen von Smartwatches ist aufgrund rechtlicher Vorgaben grundsätzlich verboten. Der Gebrauch von Smartphones und anderer elektronischer Geräte (Handheld-Konsolen, Tablets, etc.) in der Schule ist für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verboten. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II ist der Gebrauch außerhalb des Unterrichtes erlaubt (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben). Das Mitbringen elektronischer Geräte kann von der Schule nicht verboten werden, diese müssen jedoch in der Tasche verbleiben. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann das Gerät bis zum Ende des Schultages eingezogen werden. Um die Persönlichkeitsrechte aller Personen am Schulzentrum zu schützen, sind Film-, Foto- und Tonaufnahmen verboten.
Ausnahmen
In Einzelfällen können von Fachlehrerinnen und Fachlehrern Ausnahmen zugelassen werden.